Wer kann in die PKV Wechseln ? Wann und unter welchen Voraussetzungen ist ein Wechsel möglich ? Und für welche Berufsgruppe ist welche PKV die beste ? Mit diesen Fragen beschäftigen wir uns auf den folgenden Seiten.
PKV für Selbständige und Existenzgründer
Diese Berufsgruppe muss für einen Wechsel in die PKV in der Regel keine Einkommensgrenzen überschreiten. Existenzgründer haben bis 2 Monate nach der Existenzgründung die Wahl, sich zwischen der privaten Krankenversicherung und der gesetzlichen Krankenversicherung zu entscheiden. Da heute in der gesetzlichen Krankenversicherung zunächst ein Mindesteinkommen, bzw. ein Mindestbeitrag angesetzt wird, mag der Einstiegsbeitrag der GKV verlockend erscheinen.
Welche Kriterien bei der Auswahl einer Gesellschaft bzw. eines Tarifes für Selbständige am wichtigsten sind, haben wir auf der Seite Beste PKV für Selbständige für Sie zusammengefasst.
PKV für Beamte, Referendare, Anwärter
Für diese Berufsgruppe zahlt der Dienstherr einen großen Teil der medizinischen Kosten im Rahmen der Beihilfe oder der freien Heilfürsorge. Daher benötigen Beamte nur einen sog. Restkostentarif (oft auch Beihilfeversicherung genannt). Je nach Bundesland und Beihilfeverordnung sind so nur Beiträge für 20 – 50 % Versicherungsschutz zu zahlen. Und das auch im Rentenalter als Pensionär. Aus diesem Grunde empfiehlt sich die private Krankenversicherung für Referendare, Anwärter und Beamte ganz besonders. Ein Wechsel ist möglich mit dem sog. Statuswechsel, also dem Studienbeginn oder dem Tag der Verbeamtung. Die private Krankenversicherung bietet im Rahmen der Öffnungsaktion für Beamte sogar die Möglichkeit, bei schweren bestehenden Vorerkrankungen in die PKV zu wechseln.
Welche Kriterien bei der Auswahl einer Gesellschaft bzw. eines Tarifes für Beamte, Referendare und Anwärter am wichtigsten sind, haben wir auf der Seite Beste PKV für Beamte für Sie zusammengefasst.
PKV für Angestellte, Arbeitnehmer, Geschäftsführer
In diesem Bereich sind Einkommensgrenzen zu erfüllen, bevor die sog. Versicherungspflicht in der GKV wegfällt. Wer nachweislich erstmalig über der Versicherungspflichtgrenze verdient, oder bei einem Jobwechsel nachweislich mehr verdienen wird, hat die Möglichkeit zu entscheiden, ob er als freiwilliges Mitglied in der GKV verbleibt, oder in die PKV wechselt. Die Hälfte des Beitrages zahlt dann der Arbeitgeber, die andere Hälfte zahlt der Angestellte selbst. Auch diese Berufsgruppe kann sich in der PKV die Leistungen selbst zusammenstellen.
Welche Kriterien bei der Auswahl einer Gesellschaft bzw. eines Tarifes für Angestellte am wichtigsten sind, haben wir auf der Seite Beste PKV für Angestellte für Sie zusammengefasst.
PKV für Studenten
Auch Studenten haben oft die Möglichkeit, sich privat zu versichern. Dafür bietet die private Krankenversicherung sog. Ausbildungstarife an. Diese haben in der Regel die gleichen Leistungen wie die Vollversicherung in den normalen PKV-Tarifen, enthalten aber keine Alterungsrückstellungen !
Zu Beginn des Studiums kann man sich zwischen GKV und PKV entscheiden. Für Lehramtsanwärter / Referendare empfiehlt sich die PKV nahezu uneingeschränkt, da oft nach dem Studium der Wechsel in ein Beamtenverhältnis erfolgt. Für alle anderen Studienrichtungen kann man hier keine pauschale Aussage treffen. Eine entsprechende Beratung ist auch hier angeraten !
Welche Kriterien bei der Auswahl einer Gesellschaft bzw. eines Tarifes für Studenten am wichtigsten sind, haben wir auf der Seite Beste PKV für Studenten für Sie zusammengefasst.