Rund elf Prozent der Deutschen sind nicht in der gesetzlichen, sondern in einer privaten Krankenkasse versichert. Dies betrifft vor allem Beamte, Selbstständige und Freiberufler, aber auch Angestellte mit einem höheren Einkommen als der Mindestbetrag von derzeit 56.250 Euro per anno. Aber auch Studenten können sich privat krankenversichern lassen.
Es zwei grundlegende Vorteile, die Menschen dazu bewegen, eine private Krankenversicherung (PKV) abzuschließen. Zum einen bietet die PKV ein im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung deutlich erweitertes Leistungsspektrum. Privat Krankenversicherte erhalten Termine für ärztliche Untersuchungen und Behandlungen schneller, müssen weniger Zuzahlungen leisten und erfahren im Krankenhaus eine bevorzugte Behandlung, zum Beispiel in Form einer Betreuung durch den Chefarzt und eines bequemen Einzelzimmers.
Die Zweiklassenmedizin ist also in Deutschland schon längst Realität, wie sich am Beispiel der privaten Krankenversicherungen zweifelsfrei ersehen lässt. Und noch ein zweiter Grund spricht dafür, eine private statt der gesetzlichen Krankenkasse zu wählen, wenn man denn überhaupt die Wahl hat. Die Rede ist von den niedrigeren Beiträgen.
Dazu muss man wissen: In ihren Berechnungsmethoden für die Beiträge unterscheiden sich private und gesetzliche Krankenversicherungen ganz deutlich voneinander. Während bei der gesetzlichen Krankenversicherung die Beitragshöhe hauptsächlich von der Einkommenshöhe des Versicherten abhängt, werden bei der privaten Krankenversicherung weitere Faktoren für die Beitragsberechnung herangezogen. So spielt bei der PKV z. B. das Alter des Versicherten sowie sein Geschlecht eine entscheidende Rolle. Aber auch Faktoren wie der aktuelle Gesundheitszustand oder die Häufigkeit des Genussmittelkonsums (Alkohol oder Rauchen) wirken mit in die Beitragsberechnung hinein.
Aus diesen unterschiedlichen Voraussetzungen zur Beitragsberechnung ergibt sich auch die Tatsache, dass mit steigendem Alter die Beiträge für die private Krankenversicherung zunehmend teurer werden, während sie bei der gesetzlichen Krankenversicherung unabhängig vom Alter des Versicherten immer gleich bleiben. Wie genau diese Entwicklung verläuft, welche Fallstricke sie bereithält und was jeder Versicherte tun kann, um seine Beiträge auch im Alter möglichst niedrig zu halten, das erfahren Sie in den folgenden Abschnitten.
Ein paar Zahlen zu den PKV-Versicherten
Derzeit gibt es knapp zehn Millionen Menschen, die in der privaten Krankenversicherung versichert sind. Über diese Personengruppe wurden bislang allerdings erst wenige Informationen erhoben. Bekannt ist: Laut einer Studie über die PKV aus dem Jahr 2008 hat nur rund ein Viertel der privat Versicherten Einnahmen, die oberhalb der Versicherungspflichtgrenze liegen. Der deutlich größere Rest besteht überwiegend aus Selbstständigen und Freiberuflern sowie Beamten. Es ist also eine falsche Annahme, dass in der PKV hauptsächlich Personen mit hohem Einkommen versichert sind. Daher ist es umso wichtiger, Aufklärung über die Entwicklung der Beiträge in höherem Alter zu betreiben.
Die Entwicklung der Beiträge ist oft undurchsichtig
In den vergangenen Jahren zeigten sich die privaten Krankenversicherer als wahre Meister darin, die Gründe und den Umfang von Beitragserhöhungen zu verschleiern. Fakt ist: Die privaten Krankenversicherer bieten ihren Mitgliedern einen deutlich größeren Leistungskatalog als die gesetzlichen Kassen. Und sie können einmal vereinbarte Leistungen anders als die gesetzlichen Kassen nicht mehr streichen. Dadurch steigen allerdings auch die Kosten deutlich stärker als jene der gesetzlichen Krankenkassen. Somit ist es nur sehr schwer prognostizierbar, wie sich die Prämien für die PKV im Alter entwickeln.
Fakt ist: Die Alterungsrückstellungen, welche die privaten Krankenversicherungen bilden müssen, decken den medizinischen Fortschritt nicht ab. Das bedeutet für die Mitglieder: Je stärker die Kosten innerhalb der Tarifgemeinschaft steigen, desto eher werden Beitragsanpassung vorgenommen.
Beispiel: Liegen sie rund fünf Prozent oberhalb der kalkulierten Kosten, dürfen die Versicherer ihre Beiträge anpassen, bei Steigerungen über zehn Prozent müssen sie es sogar. Dadurch ergeben sich die Kostensteigerungen für viele Versicherte, die ehemals in niedrigeren Beitragsklassen eingestuft waren.
Was können Versicherte tun, um die Beiträge im Alter möglichst niedrig zu halten?
Angesichts der im Alter oft steigenden Beiträge in der PKV stellt sich die Frage, ob der Versicherte überhaupt selbst etwas dafür tun kann, seine Beiträge möglichst niedrig zu halten. Hier die besten Tipps dazu:
Ein Versicherungswechsel kann sich lohnen – aber nur unter bestimmten Voraussetzungen!
Seit einiger Zeit ist es möglich, zwischen verschiedenen privaten Krankenversicherungen zu wechseln. Sie können sich also problemlos einen neuen Versicherer suchen, wenn Sie mit dem bestehenden nicht zufrieden sind. Experten empfehlen dies insbesondere für ältere Versicherte, die bereits sehr lange beim aktuellen Versicherer unter Vertrag sind.
Allerdings sollten hierbei einige wichtige Punkte beachtet werden. Besonders wichtig sind die Altersrückstellungen. Wer bei seinem neuen Versicherer in den Basis-Beitragssatz eingestuft wird, für den muss der alte Versicherer die bislang angesparten Altersrückstellungen komplett an den neuen Versicherer übertragen. Bei der Einstufung in eine höhere Klasse bildet die bisher angesparte Altersrückstellung allerdings nur einen Teil der erforderlichen Gesamtsumme. Dadurch erhöhen sich die Versicherungsbeiträge teilweise drastisch, so dass ein Wechsel in vielen Fällen keinen Sinn mehr macht. Bedenken Sie dies, bevor Sie vorschnell den Versicherer wechseln.
Eine weitere Möglichkeit: Innerhalb der bestehenden Versicherungen den Tarif wechseln
Sie müssen gar nicht unbedingt den Versicherer wechseln, um den steigenden Beiträgen im Alter entgegenzuwirken. Es kann bereits ausreichen, vom bestehenden in einem neuen Tarif beim gleichen Versicherer zu wechseln. Dafür ist grundsätzlich keine erneute Gesundheitsprüfung notwendig, und auch die Altersrückstellungen werden hier natürlich vollständig übertragen. Grundlage für diese Möglichkeit ist das sogenannte Tarifwechselrecht nach § 204 VVG. Beim Wechsel in einen leistungsmäßig umfassenderen Tarif kann der Versicherer dafür jedoch sowohl einen Risikozuschlag als auch eine Wartezeit verlangen. Durch einen Leistungsausschluss für die zusätzlichen Leistungen des neuen Tarifs kann ein Leistungsausschluss vereinbart werden, durch den der Risikozuschlag und die Wartezeit umgegangen werden können. Allerdings hat der Versicherte dann weiterhin nur den Anspruch auf die Leistungen aus seinem alten Vertrag.
Sonderfall Beamte: Wie entwickeln sich ihre Beiträge im Alter?
Grundsätzlich gilt das bisher Gesagte auch für Beamte. Mit einem entscheidenden Unterschied: Für Beamte steigt die Belastung im Alter weniger stark an. Grund dafür sind nicht die Versicherungsbeiträge, sondern der Umstand, dass sich bei ihnen mit einer höheren Anzahl von Kindern und mit dem Eintritt in den Ruhestand die Beihilfe vom Dienstherrn erhöht.
Dazu muss man wissen: Die Beihilfe für Beamte in Deutschland unterstützt diesen sowohl im Krankheitsfall als auch bei Geburten sowie Pflege- und Todesfällen. Auch Ehepartner und Kinder sind dadurch abgedeckt, sofern sie nicht selbst sozialversicherungspflichtig sind. Dabei übernimmt der Staat bzw. der Dienstherr für aktive Beamte die Hälfte der beihilfefähigen Aufwendungen. Das bedeutet konkret: Die Hälfte der Gesamtkosten für die Krankenversicherung wird bei Beamten vom Staat übernommen, sie benötigen dann lediglich noch eine Zusatzversicherung in Form der privaten Krankenversicherung – das hält die diesbezüglichen Beiträge niedrig. Und es kommt noch etwas Entscheidendes dazu: Im Alter steigt die Beihilfe bei Ruhestandsbeamten nochmals an, so dass damit eventuelle Beitragserhöhungen entsprechend abgefedert werden.
Viele Horrorgeschichten sind in den letzten Jahren und Jahrzehnten über die private Krankenversicherung erzählt worden. Fakt ist: Durch clevere Systeme wie die Altersrückstellungen, welche inzwischen sogar gesetzlich vorgeschrieben sind, steigen die Beiträge heute längst nicht mehr so stark an wir früher. Wer dazu auch noch regelmäßig seinen Tarif überprüft und evtl. in einen günstigeren wechselt, wenn sich die Gelegenheit dazu bietet, der dürfte auch im Alter mit seiner PKV gut bedient sein. Beamte müssen sich diesbezüglich überhaupt keine Sorgen machen, für sie steigt die Beihilfe (welche schon während des Berufslebens die Hälfte der Aufwendungen übernimmt), im Alter nochmals an.
Mit Eintritt in die Pension wird die Beihilfe des Dienstherren auf 70 % angehoben. Da die meisten Beamten in der privaten Krankenversicherung zuvor nur 50 % Beihilfeversicherung hatten, sinkt also in der Regel sogar der selbst zu zahlende Anteil, da nur noch 30 % der Restkosten selbst abgesichert werden müssen. Sie müssen also nur den kleineren Teil der Kosten selbst tragen.
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