Beitragsbemessungsgrenze (BBG) und Jahresarbeitentgeltgrenze (JAEG) für 2016 werden wieder angehoben
Wie das Onlineportal Haufe.de kürzlich veröffentlichte, liegt der Referentenentwurf für die Sozialversicherungs-Rechengrößenverordnung 2016 nun vor. Dieser wird in der Regel vom Bundeskabinett ohne größere Änderungen verabschiedet, was dieses Jahr für Oktober vorgesehen ist.
Aus diesem Entwurf gehen neue Grenzwerte hervor, die die Krankenversicherung vor allem für freiwillig versicherte in der GKV, sowie gut verdienende Arbeitnehmer deutlich teurer werden lassen.
Beitragsbemessungsgrenze 2016 steigt um fast 3 %
Die Beitragsbemessungsgrenze in der GKV (BBG) soll von 4125 EUR monatlich auf 4237,50 EUR monatlich steigen. Das bedeutet dass für Arbeitnehmer, deren Einkommen oberhalb dieser Grenze liegt, die Beiträge zur GKV und zur Pflegepflichtversicherung deutlich steigen werden. Die Beitragsbemessungsgrenze in der Pflegeversicherung 2016 liegt dann bei voraussichtlich 50.850 EUR im Jahr. Geht man von einem Beitragssatz von 14,6 % aus, betrug der Höchstbeitrag in der GKV bisher 602,25 EUR, zukünftig 618,68 EUR. Dazu kommen noch die Zusatzbeiträge, die jede GKV individuell erheben darf. Aktuell liegt der Zusatzbeitrag im Schnitt bei rund 0,9 % des relevanten Einkommens, und ist vom Arbeitnehmer in voller Höhe selbst zu tragen.
Jahresarbeitentgeltgrenze 2016 (JAEG) steigt ebenfalls
Die Jahresarbeitentgeltgrenze legt fest, ab wann ein Arbeitnehmer nicht mehr versicherungspflichtig ist, und sich frei zwischen GKV und PKV entscheiden darf. Diese Grenze steigt ebenfalls um rund 2,5 % von bisher 54.900 EUR im Jahr auf 56.250 EUR im Jahr. Bei diesen Jahreswerten zählen Sonderzahlungen wie Urlaubsgeld oder Weihnachtsgeld zur Ermittlung des relevanten Einkommens. Hier wird es Angestellten wieder ein Stück schwerer gemacht, in die PKV zu wechseln.
Bezugsgröße 2016 wird deutlich angepasst
Die Bezugsgröße ist das Durchschnittsentgelt aller Versicherten der gesetzlichen Rentenversicherung im vorvergangenen Kalenderjahr. Auf Grundlage dieser Bezugsgrößen werden verschiedene Berechnungen in der Sozialversicherung vorgenommen. So ist die Bezugsgröße z.B. die Basis für die Berechtigung zur Beitragsfreien Familienversicherung in der GKV, aber auch die Grundlage für die Mindesthöhe bei der Beitragseinstufung in der GKV. Die Bezugsgröße wird angehoben von 2835 EUR auf 2905 EUR monatlich in West, bzw. von 2415 EUR auf 2520 EUR in Ost.
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